§ 39 SGB XI – Pflegekasse

Verhinderungspflege in Berlin – Erholung für Angehörige

Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause. Wir übernehmen die Pflege während Ihres Urlaubs, einer Krankheit oder wenn Sie einfach eine Auszeit brauchen – bis zu 6 Wochen pro Jahr.

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Verhinderungspflege im Überblick

Stundenweise Vertretung
Tageweise Übernahme der Pflege
Bis zu 6 Wochen pro Jahr
Bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr
Kombination mit Kurzzeitpflege möglich
Rückwirkend für bis zu 4 Jahre abrufbar
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Stundenweise Entlastung – für den Alltag

Sie müssen nicht gleich in den Urlaub fahren, um Verhinderungspflege zu nutzen. Auch stundenweise Entlastung ist möglich – wenn Sie zum Arzt müssen, Einkäufe erledigen oder einfach Zeit für sich brauchen.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden) wird das Pflegegeld sogar ungekürzt weitergezahlt.

  • Stundenweise Vertretung ab 1 Stunde
  • Pflegegeld wird nicht gekürzt
  • Flexible Terminvereinbarung
  • Kurzfristig buchbar
  • Individuelle Betreuung durch bekannte Pflegekräfte

Mehrtägige Vertretung – für Urlaub und Erholung

Wenn Sie mehrere Tage oder Wochen verreisen möchten oder krank sind, übernehmen wir die komplette Pflege Ihres Angehörigen. So können Sie sich ohne schlechtes Gewissen erholen.

Tipp: Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können auf die Verhinderungspflege übertragen werden – so stehen Ihnen bis zu 2.418 € zur Verfügung.

  • Bis zu 42 Tage pro Jahr
  • Komplette Pflegeübernahme
  • Kombination mit Kurzzeitpflege: bis 2.418 €
  • Nicht genutzte Mittel bis zu 4 Jahre abrufbar
  • Nahtlose Weiterführung der Pflege

Verhinderungspflege – bis zu 2.418 € pro Jahr

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen 1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege zu. Durch Kombination mit nicht genutzten Kurzzeitpflege-Mitteln sind sogar bis zu 2.418 € möglich.

1.612 € Grundbudget pro Jahr
Kombinierbar: bis zu 2.418 € möglich
Ab Pflegegrad 2 verfügbar
Nicht genutzte Mittel bis zu 4 Jahre abrufbar

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