Sie müssen nicht gleich in den Urlaub fahren, um Verhinderungspflege zu nutzen. Auch stundenweise Entlastung ist möglich – wenn Sie zum Arzt müssen, Einkäufe erledigen oder einfach Zeit für sich brauchen.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden) wird das Pflegegeld sogar ungekürzt weitergezahlt.

Wenn Sie mehrere Tage oder Wochen verreisen möchten oder krank sind, übernehmen wir die komplette Pflege Ihres Angehörigen. So können Sie sich ohne schlechtes Gewissen erholen.
Tipp: Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können auf die Verhinderungspflege übertragen werden – so stehen Ihnen bis zu 2.418 € zur Verfügung.

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen 1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege zu. Durch Kombination mit nicht genutzten Kurzzeitpflege-Mitteln sind sogar bis zu 2.418 € möglich.
Wir berechnen kostenlos, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Kostenlose Beratung 030 367 006 00